Softwarepatente

"Ein Softwarepatent ist ein Patent auf eine Methode zur Programmierung eines digitalen Rechensystems (eines Computers). Eine allgemein akzeptierte genaue Definition des Begriffs hat sich bisher noch nicht etabliert.

 […]

Es gibt keine juristische Definition des Begriffs Softwarepatent.
Softwarepatente werden von manchen Autoren verstanden als
Konzeptschutz, z. B. „Anwendung des Patentrechtes zur Realisierung
eines konzeptionellen Schutzes von Programmen für
Datenverarbeitungsanlagen“ (Rebentisch). Andere sehen in
Softwarepatenten einen „Ideenschutz“ für Software. Kritiker wie Richard Stallman
sprechen auch von Software-Ideenpatenten. Betont werden muss, dass die
Unterscheidung zwischen Softwarekonzepten bzw. Ideen und Software als solcher
für Entwickler künstlich ist, wenn der Schwerpunkt auf der
programmtechnischen Umsetzung liegt. Ungeachtet der konzeptionellen
Idee kann Software wie die Mathematik als Ansammlung abstrakter
Konzepte verstanden werden."

Aus dem Artikel Softwarepatent der Wikipedia

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